Fischerei

Fischerei

Die in unserer Genossenschaft organisierten Fischereibetriebe unterscheiden sich sowohl in ihrer Größe (von acht bis vierzig Meter Länge) als auch in der Art der Fischerei. Die kleineren Fahrzeuge bis zwölf Meter Länge betreiben vorwiegend die Stellnetzfischerei, während die größeren Fahrzeuge in der Schleppnetzfischerei tätig sind.

Weitere Infos auch unter: www.landesfischereiverband-sh.de

Die Schleppnetzfischerei

Die Schleppnetzfischerei findet außerhalb der 3-Seemeilen-Zone, die der Stellnetzfischerei vorbehalten ist, statt.

Hierbei wird ein Netz durch das Wasser gezogenen, welches mit Hilfe von Scherbrettern auseinander gehalten wird. Es werden keine mit Ketten beschwerten Grundschleppnetze verwendet, die den Meeresboden schädigen können.

Der Fisch sammelt sich dann im Netzsteert, dessen Maschenweiten je nach Zielfischart variieren und vorgeschrieben sind.

Unsere Fischer benutzen überwiegend größere Maschenweiten, um einen Fang kleinerer Fische zu vermeiden.

Die Beifangrate unserer Schleppnetzfahrzeuge liegt dadurch in der Ostsee deutlich unter 5 Prozent.

Die Stellnetzfischerei

Diese Art der Fischerei findet hauptsächlich im küstennahen Bereich statt. Dabei wird ein am Grund feststehendes Netz ausgesetzt, welches nach zwölf bis spätestens vierundzwanzig Stunden wieder aufgenommen wird. Es handelt sich um eine hochselektive Fischerei, bei der auf Grund der Maschenweiten keine untermaßigen Fische gefangen werden (geringe Beifangrate).

Das Quotensystem

Die Fangquoten werden durch den Ministerrat in Brüssel nach Vorschlag der EU-Kommission festgelegt. Die Kommission wiederum folgt hier dem Rat der Fischereiwissenschaftler (ICES).

Die Aufgabe der Genossenschaft besteht nun darin, die ihr zugeteilten Fangquoten für die einzelnen Fischarten in den unterschiedlichen Seegebieten optimal durch den Einsatz ihrer angeschlossenen Mitgliedsbetriebe zu nutzen.

Dabei müssen u.a. Größe, Ausstattung und Einsatzmöglichkeit der Fahrzeuge berücksichtigt werden. Die Genossenschaft ist auch verantwortlich für die genaue Überwachung der Ausnutzung der ihr zugeteilten Fangquoten.

Wir können garantieren, dass die Anlandungen unserer angeschlossenen Fischereibetriebe aus legalen Fangquoten stammen und keine Rohwaren aus der sogenannten illegalen, unregulierten und ungemeldeten Fischerei (IUU-Fischerei) vermarktet werden. Damit unterstützen wir den Erhalt der Fischressourcen.